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Landesverband Sachsen

 
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Die Ausbildung eines Schutz- und Gebrauchshundes unterteilt sich in drei Abschnitte:

1. Fährtenarbeit

Bei der Fährtenarbeit wird dem Hund beigebracht ein definiertes Geruchsfeld einer Fußspur aufzunehmen und dieser zu folgen. Auf der Fährte liegende Gegenstände müssen durch den Hund angezeigt werden.  Da diese Übung ohne Zwang durchgeführt wird kann damit schon im Welpenalter begonnen werden (ab dem 3. Monat).

2. Unterordnung

In der Unterordnung wird dem Hund Gehorsam (Ausführung von Grundkommandos) beigebracht. Zu den Grundkommandos gehören unter anderem Sitz, Platz und Fuß. Um den Hunden diese Kommandos bei zu bringen kann man die verschiedenen Triebe nutzen (z.B.: Beutetrieb, Jagdtrieb, Nahrungstrieb usw.).

Die Basis der Ausbildung ist das Sozialeverhalten (das Verhalten des Hundes gegenüber anderen Lebewesen). Darum wird auch schon der junge Hund in die Gruppe eingegliedert, dies geschieht in erster Stufe beim Welpenspiel. Dabei lernt der junge Hund sich in die Rangordnung einzugliedern.

In der zweiten Stufe werden dem Hund die ersten Grundkommandos beigebracht. Dies geschieht in individueller Arbeit unter Anleitung eines Ausbilders. Für das richtige Ausführen des Kommandos (der Hund muß dabei wenn nötig korrigiert werden) wird der Hund mit Futter oder Spiel bestätigt. Die Aufmerksamkeit des Hundes erlangt man mit einem  "Motivationsobjekt", dies kann unter anderem Futter oder Spielzeug (Ball) sein.

Beherrscht der Hund die ersten Kommandos, kann er in die Gruppenarbeit eingegliedert werden. In dieser wird das ausführen der Kommandos unter starker Ablenkung mit meheren Hundeführern synchron, unter Anleitung trainiert. Diese Ausbildungsstufe wird unter anderem in unseren Schauvorführungen gezeigt.

Hat der Hund die Komandos "Fuß, Sitz, Platz und Hier (auch in Freifolge)" erlernt, kann er die Begleithundeprüfung (BH) ablegen. Die BH ist Voraussetzung für die Zulassung zu weiteren Prüfungen.
Diese sind:

  • Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG)

  • Fährtenhundprüfung (FH)

  • Wachhundprüfung(WHP)

3. Schutzdienst

Im Schutzdienst wird der, dem Hund angeborenen, Jagd- und Beutetrieb angesprochen. Übers Spiel erlernt schon der junge Hund einer sich bewegenden Beute (Ball, Lederlappen) nachzujagen, sie zu fassen und festzuhalten. Dieses Verhalten wird später auf den Hetzärmel übertragen. Der Hund muss nun den sich bewegenden Hetzärmel vom Schutzdiensthelfer fassen und mit einem ruhigen, festen und vollen Griff halten. Auch unter Belastung darf der Hund seinen Griff nicht lockern oder gar lösen. Nur auf Kommando seines Hundeführers darf der Hund vom Ärmel ablassen. Nach einer fehlerfrei durchgeführten Übung darf der Hund den Ärmel (seine Beute) zur Bestätigung abtragen. Hält der Helfer den Ärmel ruhig, darf der Hund nicht einbeissen.
Ähnliche Ergebnisse erhält man durch Ansprechen des Wehrtriebes.

In der Prüfung enthaltene Übungen sind:

  • Streife nach dem Helfer (auf der Suche nach dem Helfer soll der Hund vorgegebene Verstecke umlaufen)
  • Stellen und Verbellen (hierbei muss der Hund den Helfer im Versteck durch drangvolles Verbellen anzeigen)
  • Flucht (der Hund muss den flüchtenten Helfer fassen)
  • Angriffe
  • Transport (Hund und Hundeführer müssen den Helfer zum Leistungsrichter eskortieren)

 

 
 

Fähtenarbeit

Faehrten01

Faehrten02

Unterordnung

Unter01

Unter02

Unter04

Schutzdienst

Schutz01

Schutz02

Schutz03

Schutz04